| Bildungsausgaben sind sinnvolle Investitionen! Mit Weiterbildung schaffen Sie sich neue Chancen. Und mit der Bildungsprämie sichern Sie sich dabei noch Vorteile: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein. |
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| Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten: Der Prämiengutschein Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich un- bürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der An- meldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! |
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| Das Weiterbildungssparen
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details. |
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| Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch:
Beratungsstelle gefunden! |
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| Information: www.weiterbildung-hamburg.net www.weiterbildung-hamburg.de www.bildungspraemie.info |