Bildungsausgaben sind sinnvolle Investitionen!

Mit Weiterbildung schaffen Sie sich neue Chancen. Und mit der Bildungsprämie sichern Sie sich dabei noch Vorteile: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein.
Kompetente Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe informieren Sie über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die finanziellen Angebote der Bildungsprämie.

Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten:
Der Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich un- bürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der An- meldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

** Die Einkommensgrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz. Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben.

Das Weiterbildungssparen

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.
Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.

Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch:

Beratungsstelle gefunden!
Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter 0800 2623 000. Oder Sie finden sie im Internet mit der Über-
sichtskarte auf der Seite der Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info.
Beratungstermin vereinbart!
Alle Beratungsstellen sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und individuellen Beratungstermin.
Unterlagen zusammengestellt!
Sie brauchen für die Beratung unbedingt
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einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass),
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einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr¹,
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wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis. Für den Schutz Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie in der Beratungsstelle oder über die Internetseite der Bildungsprämie eine Datenschutzerklärung, die Sie auch schon unterschrieben mitbringen können.
Termin vorbereitet!
Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie im Gespräch und hilft bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters.
¹ Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid zur Verfügung haben, können Sie auch ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung vorlegen.

Information:

www.weiterbildung-hamburg.net
www.weiterbildung-hamburg.de
www.bildungspraemie.info